Geschäftsstelle: Marienstrasse 7 • 32756 Detmold • Telefon: 05231- 94 49 17
Bundesvereinigung Deutscher Berufsfachschulen für Kosmetik e.V.
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Medizinische Kosmetikerin oder Medizinischer Kosmetiker werden


Zweijährige schulische Ausbildung

Das Angebot zur Lizenzierung richtet sich vorrangig an Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit einer abgeschlossenen möglichst 2-jährigen Ausbildung zur Kosmetikerin in Vollzeit über mindestens 2.400 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis an einer Schule für Kosmetik.

Berufserfahrung

Um auch Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die bereits eine Ausbildung in geringerem Umfang absolviert haben, Berufspraxis erworben haben und ebenso eine hohe Qualifikation nachweisen können oder an einer Fortbildung teilnehmen möchten, haben wir die Möglichkeit geschaffen an einer Überprüfung der Gleichwertigkeit teilzunehmen. Es soll niemand, der sich engagiert und verantwortungsvoll im Beruf tätig ist, von diesem Prädikat ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich gern über diese Möglichkeit per Email oder telefonisch.

Sonstige Kriterien

Weitere Kriterien sind die soziale Kompetenz und eine Empfehlung. Diese Empfehlung kann von einer hierfür durch eigene Lizenz bevollmächtigten Schule – nach Absprache auch durch weitere fachlich kompetente Personen oder einer Lizenznehmerin – erfolgen. Für die Eignung zur Lizenz kann durch das Studium von Fachliteratur, begleitendes praktisches Arbeiten bei einer Lizenznehmerin, vorhergehende Ausbildung in angrenzenden Berufen oder natürlich durch eine ergänzende Teilnahme an einem Bildungsgang, der die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, Wissen aufgebaut werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich gern bei den lizenzierten Schulen.