Geschäftsstelle: Marienstrasse 7 • 32756 Detmold • Telefon: 05231- 94 49 17
Bundesvereinigung Deutscher Berufsfachschulen für Kosmetik e.V.
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Anerkennungen der Ausbildung an Schulen


Anerkennungen

Schulische Titel und Anerkennungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Akademie, internationale Schule, College oder weitere Bezeichnungen der Bildungsstätte, die nicht geschützt sind, entbehren in der Kosmetikausbildung oftmals einem relevanten Hintergrund und sagen wenig über den Bildungsgang oder Anerkennungen. Die Ausgabe einer Urkunde mit der Bezeichnung „ Diplom “ ist beispielsweise nicht verboten. Die Berufsbezeichnungen „ Diplom - Kosmetikerin “ oder „ KosmetikerIn - ärztlich geprüft “ sind jedoch irreführend und daher rechtlich verboten. Ebenso sind weltweit gültige Abschlüsse unmöglich, da die Zulassung zur Berufsausübung nun einmal dem Recht der jeweiligen Staaten unterliegt. Letztendlich entscheidend für ihre Wahl des Ausbildungsplatzes ist die Angabe der unterrichteten Fächer, die Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden, die Qualifizierung der Lehrkräfte und natürlich das Ansehen der Schule in der Fachwelt.

Bewertungen

Im Internet oder in den Werbemitteln der Bildungsstätte veröffentlichte begeisterte Bewertungen der ehemaligen Teilnehmer können ebenfalls nicht unbedingt Kriterien sein. Dies kann auf fehlenden Vergleichsmöglichkeiten der Schüler oder unter Einflussnahme des Anbieters erfolgt sein. Ebenso können ehemalige Schülerinnen ihre voreingenommene persönliche Unzufriedenheit weitergeben oder die Schule in sozialen Medien schlecht machen, um bewusst ein unzutreffendes Bild zu vermitteln und damit gezieltes Mobbing betreiben. Hier sollten Sie sich lieber ein persönliches Bild in der Schule machen. Niemand mit Weitblick und Ansehen möchte unzufriedene Teilnehmer und wer nichts zu verbergen hat, öffnet Ihnen auch gern die Türen.